Nach der Erfahrung der GLS Bank haben Bürgschaftskredite selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle. Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauenswürdige Personen die notwendige Anzahl von Bürgschaften aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht werden. Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges oder gewerbliches Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.
FAQ Group: Kleinbürgschaften
Leitet die GLS Bank bei Zahlungsverweigerung rechtliche Schritte gegen Bürgen oder Bürginnen ein?
Ja. Ist ein Bürge oder eine Bürgin zahlungsunwillig, so ist auch die GLS Bank gezwungen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bürgen oder die Bürgin vorzugehen. Unsere Bürgschaften sind selbstschuldnerisch, d.h. die Bank kann gegen Bürgen und Bürginnen die gleichen Ansprüche geltend machen wie gegenüber dem Darlehensnehmer selbst. Wenn solche Zahlungen nicht konsequent eingefordert werden würden, würden die Bürgschaften als besonderes Instrument der Kreditgewährung in kürzester Zeit entwerten.
Was ist, wenn ein Bürge oder eine Bürgin nicht bezahlen kann, wenn die Bürgschaft durch die Bank in Anspruch genommen wird?
Wenn es gar nicht anders geht, vereinbart die Bank mit dem Bürgen oder der Bürgin Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin absolut zahlungsunfähig wäre, würde sich die Inanspruchnahme der restlichen Bürgen und Bürginnen erhöhen, allerdings nicht über den jeweils übernommenen Bürgschaftsbetrag hinaus.
Wie hoch kann im Falle der Notlage des Kreditnehmers die Zahlungsforderung an den Bürgen oder die Bürgin werden?
Eine Zahlungsaufforderung für einen Bürgen oder eine Bürgin wird maximal in Höhe der übernommenen Bürgschaft ausgesprochen.
Verringert sich die Bürgschaftssumme mit abnehmender Kreditsumme oder zunehmender Anzahl von Bürgen?
Nein. Die Bank ändert ihre Sicherheiten nicht. Zwar ist die Inanspruchnahme aus einer Übersicherung (also mehr Bürgschaften als Kreditsumme) ausgeschlossen. Die Bank behält sich hier allerdings vor, gegen jeden der Bürgen in individueller Höhe bis zur Gesamtkreditsumme Rückgriff zunehmen – quasi zur Geringhaltung ihres Risikos.
Kann man für mehr als 3.000 Euro bürgen?
Ja, wenn man bereit ist, durch eine Selbstauskunft und weitere Belege seine Einkommens- und Vermögenssituation gegenüber der GLS Bank darzulegen, kann eine Bürgschaft mit einem höheren Betrag übernommen werden.
Kann eine Bürgschaft während der Laufzeit des Darlehens zurückgenommen werden?
Nein, dadurch würden die verbleibenden Bürgen proportional höher belastet. Es kann aber in einem solchen Fall versucht werden, einen neuen Bürgen oder eine neue Bürgin zu finden, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Was passiert mit meiner Bürgschaft, wenn ich aus der Schule ausscheide (Wegzug, Schulende des Kindes, sonstige Gründe)?
Grundsätzlich bleibt die Bürgschaft bestehen, solange kein Nachfolger befunden wird, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Was sind die möglichen persönlichen Risiken, die mit der Bürgschaft verbunden sind?
Das höchste persönliche Risiko wäre die Beendigung des Projekts Lebendige Schule Aschen. Finanziell betrachtet ist es das Risiko des Erbringens der Bürgschaftsleistung in Höhe von max. 3000€.
Werden mit sinkender Kreditsumme Bürgen bzw. Bürginnen aus der Haftung entlassen?
Nein, es ist beabsichtigter Wille der Bank, dass alle Bürgen solidarisch für das Vorhaben einstehen. Daher endet die Bürgschaft für alle Bürgen mit dem Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung des Kredits.