Werden Bürgschaftskredite oft „notleidend“?

Nach der Erfahrung der GLS Bank haben Bürgschaftskredite selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle. Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauenswürdige Personen die notwendige Anzahl von Bürgschaften aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht werden. Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges oder gewerbliches Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.

Leitet die GLS Bank bei Zahlungsverweigerung rechtliche Schritte gegen Bürgen oder Bürginnen ein?

Ja. Ist ein Bürge oder eine Bürgin zahlungsunwillig, so ist auch die GLS Bank gezwungen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bürgen oder die Bürgin vorzugehen. Unsere Bürgschaften sind selbstschuldnerisch, d.h. die Bank kann gegen Bürgen und Bürginnen die gleichen Ansprüche geltend machen wie gegenüber dem Darlehensnehmer selbst. Wenn solche Zahlungen nicht konsequent eingefordert werden würden, würden die Bürgschaften als besonderes Instrument der Kreditgewährung in kürzester Zeit entwerten.

Was ist, wenn ein Bürge oder eine Bürgin nicht bezahlen kann, wenn die Bürgschaft durch die Bank in Anspruch genommen wird?

Wenn es gar nicht anders geht, vereinbart die Bank mit dem Bürgen oder der Bürgin Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin absolut zahlungsunfähig wäre, würde sich die Inanspruchnahme der restlichen Bürgen und Bürginnen erhöhen, allerdings nicht über den jeweils übernommenen Bürgschaftsbetrag hinaus.

Kann man für mehr als 3.000 Euro bürgen?

Ja, wenn man bereit ist, durch eine Selbstauskunft und weitere Belege seine Einkommens- und Vermögenssituation gegenüber der GLS Bank darzulegen, kann eine Bürgschaft mit einem höheren Betrag übernommen werden.