Was ist, wenn ich mein Kind auf eine Regelschule wechseln lassen möchte?

Ausgehend vom besonderen pädagogischen Konzept gibt es für die Lerninhalte der
Grundschule keine festgelegte Zeitstruktur, nach der die Kinder die vorgesehenen
Inhalte lernen müssen.

Wechsel von der Grundschule Lebendige Schule Aschen auf eine Regel-Oberschule

Das Schulgesetz verpflichtet dazu, dass die Schüler:innen am Ende der Grundschulzeit auf einem vergleichbaren Bildungsstand sind wie die Schüler:innen der Regelschulen. Für den Übergang wird es ein Notenzeugnis
geben. Die Eltern sind aufgefordert, einen geplanten Wechsel nach der
Grundschulzeit auf die Regel-Oberschule rechtzeitig anzumelden.

Wechsel im Laufe der Grundschulzeit

Sollte ein Schulwechsel vor Vollendung der Grundschulzeit erforderlich oder
gewünscht sein, werden die Eltern gebeten, diesen rechtzeitig anzukündigen,
damit die Lernbegleiter:innen die Schüler:innen auf den entsprechenden
Lernstand der Regelschule und damit auf den Wechsel vorbereiten können. Ab
der 3. Klassenstufe gibt es für einen solchen Schulwechsel ebenfalls ein
Notenzeugnis.

Kann ich mein Kind auch vormerken, wenn es erst in ein paar Jahren eingeschult wird?

Du kannst die Interessensbekundung jederzeit abgeben, auch für Kinder die in ein paar
Jahren eingeschult werden. So haben wir einen Überblick darüber, welches Interesse für
die nächsten Schuljahre besteht. Zu gegebener Zeit kommen wir dann bezüglich der
Anmeldung auf euch zu. Das Formular für die Interessensbekundung findet ihr auf
unserer Website.

Gibt es jedes Jahr 12 neue Plätze?

Für den Start der Grundschule brauchten wir mind. 12 Schülerinnen. Für den Start der Oberschule im Schuljahr 23/24 brauchen wir erneut 12 Schülerinnen; diese können neu angemeldet werden oder rücken aus der vorhandenen Grundschule auf. Wir planen zu wachsen, können aber nur so viele Kinder aufnehmen, wie auch unsere Lehrkräfte gut betreuen können – ein guter Betreuungsschlüssel ist uns wichtig. Wir haben für jeden Jahrgang begrenzt Plätze frei, es gibt aber immer wieder freie Plätze für Quereinsteiger:innen, kontaktiert uns gerne oder sendet eine Interessensbekundung.

Ist es eine Ganztagsschule und gibt es einen Hort?

Die Lebendige Schule ist keine Ganztagsschule und es gibt zunächst auch keinen Hort
oder Ganztagsangebot. Geplant ist die Schulzeit von 8 – 13 Uhr (Bring- und Abholzeit
flexibel von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr). Wenn der Wunsch der Eltern nach einem
Ganztagsangebot oder einem Hort besteht, werden wir das für die Zukunft des
Schulbetriebs berücksichtigen.

Welche Kosten entstehen, wenn ich mein Kind auf die Lebendige Schule Aschen schicke?

Als Schule in freier Trägerschaft erhält die Lebendige Schule Aschen nicht dieselben Fördermittel wie staatliche Schulen. Das heißt in den ersten drei Jahren gibt es keinerlei Zuschüsse und die Schule finanziert sich über einen Kredit. Nach den 3 Jahren übernimmt das Land Niedersachsen nur einen Teil von dem, was staatliche Schulen erhalten. Um unter anderem das Schulgebäude zu finanzieren oder auch qualifizierte Lernbegleiter:innen zu entlohnen ist die Lebendige Schule Aschen darauf angewiesen, für jede:n Schüler:in ein Schulgeld zu erheben. Für die meisten Eltern ist es bestimmt interessant, dass sich 30% des Schulgeldes steuerlich absetzen lassen.

Kostenübersicht

  • Aufnahmegebühr:
    • Bei der Aufnahme wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 300 € fällig. Sie ist mit dem ersten Schulgeld oder zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen.
  • Kaution:
    • Eine Kaution in Höhe von 400 € wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Schuleintritt fällig. Sie wird nach Beendigung des Schulvertrages zinslos zurückgezahlt. Die Kaution gilt als Sicherheit für uns für den Fall, dass SuS kurzfristig ausscheiden und wir spontan keine Nachrücker haben, oder sonstige Umstände Kosten für die Schule mit sich bringen.
  • Materialgeld:
    • 15€ pro Monat für Verbrauchsmaterial, Zettel, Stifte, Bastelmaterial – alles was in einer Schule gebraucht wird. Zusätzlich Getränke und Obst, Snacks (kein Frühstück / Mittagessen) oder für die Zutaten, wenn gekocht oder gebacken wird.
  • Schulgeld:
    • Viele Schule haben eine einkommensabhängige Schulgeldtabelle, wir haben uns dagegen entschieden und möchten den Eltern selbst überlassen, ihre finanzielle Situation einzuschätzen. Daher wird es ein „Bieterverfahren“ geben.

Bieterverfahren

Das Bieterverfahren trägt sich durch Solidarität: Die Familien mit mehr
Einkommen, können die auffangen, die weniger Einkommen haben. Anstatt
anhand einer Tabelle bestimmt eine Familie ihren Schulgeldbetrag selbst und
setzt ihre eigenen Grenzen. Jedes Jahr wird der Haushalt neu geprüft und die
Schulgeldsumme bestimmt. Die Eltern nennen anonym eine Summe und geben
dieses Angebot ab. Wenn die Summe zusammenkommt, ist die Veranstaltung
beendet. Wenn nicht, ist eine erneute Runde notwendig.
Das genaue Verfahren besprechen wir mit euch, wenn euer Kind angemeldet ist, das Bieterverfahren findet auch erst nach Unterzeichnung des Schulvertrags statt.
Das Bieterverfahren findet jährlich statt, sodass ihr jedes Jahr die
Schulgeldsumme neu bestimmt. Aktuell ist die Durchschnittsschulgeldsumme pro Monat 230€, perspektivisch möchten wir das Schulgeld senken.

Wichtig: Bevor eine Familie ihr Kind aus finanziellen Gründen nicht an unserer Schule anmelden kann, sagt uns Bescheid und wir besprechen die Situation. Es gibt mehrere Wege der Förderung und wir schauen gemeinsam was machbar ist. Wir haben für euch und eure Anliegen ein offenes Ohr und sind bemüht gemeinsam einen Weg zu finden.

Es gibt Möglichkeiten, die Haushaltssumme durch externe Mittel zu verringern
und/oder das einzelne Schulgeld zu senken:

  • Spenden die bei Schulveranstaltungen gesammelt werden
  • Förderung von Projekten durch Mittel von außen
  • Spenden an den Schulträger (gemeinnütziger Verein) allgemein
  • Patenschaften für Schulgelder (hier kann eine Familie eine bestimmte Summe des Schulgeldes durch einen Paten aufstocken lassen. Firmen oder Privatmenschen können Patenschaften übernehmen.)