Das bestimmt im Falle des Eintretens das Kreditinstitut. Bei der GLS Bank ist die Verwertung der Bürgschaft jedoch die letzte aller möglichen Optionen. Die Bank wird bei Zahlungsunfähigkeit die Bürgen bzw. die Bürginnen rechtzeitig informieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, den Kredit zurückzuzahlen, wird die Bank die Kleinbürgschaften einfordern.