Ja. Ist ein Bürge oder eine Bürgin zahlungsunwillig, so ist auch die GLS Bank gezwungen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bürgen oder die Bürgin vorzugehen. Unsere Bürgschaften sind selbstschuldnerisch, d.h. die Bank kann gegen Bürgen und Bürginnen die gleichen Ansprüche geltend machen wie gegenüber dem Darlehensnehmer selbst. Wenn solche Zahlungen nicht konsequent eingefordert werden würden, würden die Bürgschaften als besonderes Instrument der Kreditgewährung in kürzester Zeit entwerten.