Nein. Die Bank ändert ihre Sicherheiten nicht. Zwar ist die Inanspruchnahme aus einer Übersicherung (also mehr Bürgschaften als Kreditsumme) ausgeschlossen. Die Bank behält sich hier allerdings vor, gegen jeden der Bürgen in individueller Höhe bis zur Gesamtkreditsumme Rückgriff zunehmen – quasi zur Geringhaltung ihres Risikos.