Grundsätzlich bleibt die Bürgschaft bestehen, solange kein Nachfolger befunden wird, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Grundsätzlich bleibt die Bürgschaft bestehen, solange kein Nachfolger befunden wird, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.