Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kinder zur Lebendigen Schule zu befördern.
Entstehende Kosten können zumindest teilweise vom Landkreis übernommen werden:
- Öffentliche Verkehrsmittel/Schülersammelzeitkarte
- Durch den Landkreis angemietete Fahrzeuge (Individualverkehr)
- Fahrzeuge der Eltern benutzen/ angemietete Fahrzeuge/ Fahrgemeinschaft
(Fahrtkostenzuschuss)
Nach der Anmeldung kann die Schule die Übernahme der (Teil-)Kosten der jeweiligen
Option beim Landkreis beantragen.