Kleinbürgschaften

Als Schule in privater Trägerschaft muss sich die Lebendige Schule Aschen in den ersten drei Jahren nach Gründung eigenständig finanzieren. Erst ab dem 4. Jahr bekommt die Schule finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen.

Das bedeutet, dass der Trägerverein zur Finanzierung des Schulbetriebs in den ersten drei Jahren einen Kredit aufnehmen muss. Die GLS-Bank ist spezialisiert auf die Finanzierung sozialer Projekte – insbesondere auf die Gründung freier Schulen. Über 40 Schulgründungen wurden durch die GLS-Bank erfolgreich begleitet. Dafür bietet die GLS-Bank ein spezielles Kreditmodell an: ein Bürgschaftsdarlehen, das durch viele Kleinbürgschaften abgesichert wird. Der Gedanke dahinter ist, dass das Risiko des Kredits nicht auf den Schultern einzelner Personen lastet, sondern auf viele Schultern verteilt wird. Außerdem zeigt eine größere Anzahl an Kleinbürgschaften, dass eine große Gruppe an Menschen Interesse an diesem Projekt hat und bereit ist, es zu unterstützen – was wiederum für den zukünftigen Erfolg des Projektes spricht.

Die Gesamtkreditsumme für die ersten drei Jahre Schulbetrieb beträgt 440.000 €. Wir haben eine Auszahlung zum Start des Schulbetriebs im April 2022 erhalten, mit der wir unter anderem auch die Herrichtung des Gebäudes finanziert haben. Die 2. Auszahlung finanzierte zusammen mit dem erhobenen Schulgeld das Schuljahr 2022/2023. Wir planen zwei weitere Teilauszahlungen der Gesamtkreditsumme jeweils zum Schuljahresbeginn 2023/24 und 2024/25. Die Voraussetzung für jede Teilauszahlung ist die Absicherung mit Kleinbürgschaften in Höhe von 75% der auszuzahlenden Summe.

Jede volljährige, mündige Person kann eine Bürgschaft übernehmen. Die Höhe kann zwischen 500 € und 3.000 € gewählt werden.

Sollte der Trägerverein zu einem bestimmten Zeitpunkt langfristig nicht mehr in der Lage sein, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, würde die Bank auf die Bürgen zugehen. Je nach dem wie viel von der Kreditsumme schon abgerufen oder zurückgezahlt wurde, würde die Höhe der tatsächlich durch die Bürgen zu zahlende Summe variieren. Die Forderung der GLS-Bank ist limitiert auf den Betrag, den ihr in der Kleinbürgschaft angegeben habt. Die Bürgschaft endet, wenn der Kredit vollständig abgezahlt wurde. Das ist bei unserer Planung in 10 Jahren nach Gründung soweit.

Die GLS-Bank hat das Finanzkonzept der Schule geprüft und akzeptiert. Wir haben mehr Schüler*innen Anmeldungen als wir aufnehmen können. Es liegen auch bereits Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 vor. Ab 2025 bekommen wir finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen. Das Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, ist also gering.

Unterstütze uns mit einer Kleinbürgschaft in Höhe von 500 bis 3.000 €. Auch Beträge ab 500 € unterstützen die Absicherung des Kredits.

Aktueller Stand

Anteil der notwendigen Bürgschaften für das Schuljahr 2023/2024 (Stand: 06.03..2024):

Kleinbürgschaftvertrag

Der Vertrag zur Übernahme einer Kleinbürgschaft für die Lebendige Schule Aschen kann hier heruntergeladen werden:

FAQ

Kleinbürgschaften

Werden Bürgschaftskredite oft „notleidend“?

Nach der Erfahrung der GLS Bank haben Bürgschaftskredite selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle. Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauenswürdige Personen die notwendige Anzahl von Bürgschaften aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht werden. Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges oder gewerbliches Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.

Leitet die GLS Bank bei Zahlungsverweigerung rechtliche Schritte gegen Bürgen oder Bürginnen ein?

Ja. Ist ein Bürge oder eine Bürgin zahlungsunwillig, so ist auch die GLS Bank gezwungen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bürgen oder die Bürgin vorzugehen. Unsere Bürgschaften sind selbstschuldnerisch, d.h. die Bank kann gegen Bürgen und Bürginnen die gleichen Ansprüche geltend machen wie gegenüber dem Darlehensnehmer selbst. Wenn solche Zahlungen nicht konsequent eingefordert werden würden, würden die Bürgschaften als besonderes Instrument der Kreditgewährung in kürzester Zeit entwerten.

Was ist, wenn ein Bürge oder eine Bürgin nicht bezahlen kann, wenn die Bürgschaft durch die Bank in Anspruch genommen wird?

Wenn es gar nicht anders geht, vereinbart die Bank mit dem Bürgen oder der Bürgin Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin absolut zahlungsunfähig wäre, würde sich die Inanspruchnahme der restlichen Bürgen und Bürginnen erhöhen, allerdings nicht über den jeweils übernommenen Bürgschaftsbetrag hinaus.

Wie hoch kann im Falle der Notlage des Kreditnehmers die Zahlungsforderung an den Bürgen oder die Bürgin werden?

Eine Zahlungsaufforderung für einen Bürgen oder eine Bürgin wird maximal in Höhe der übernommenen Bürgschaft ausgesprochen.

Verringert sich die Bürgschaftssumme mit abnehmender Kreditsumme oder zunehmender Anzahl von Bürgen?

Nein. Die Bank ändert ihre Sicherheiten nicht. Zwar ist die Inanspruchnahme aus einer Übersicherung (also mehr Bürgschaften als Kreditsumme) ausgeschlossen. Die Bank behält sich hier allerdings vor, gegen jeden der Bürgen in individueller Höhe bis zur Gesamtkreditsumme Rückgriff zunehmen – quasi zur Geringhaltung ihres Risikos.

Kann man für mehr als 3.000 Euro bürgen?

Ja, wenn man bereit ist, durch eine Selbstauskunft und weitere Belege seine Einkommens- und Vermögenssituation gegenüber der GLS Bank darzulegen, kann eine Bürgschaft mit einem höheren Betrag übernommen werden.

Kann eine Bürgschaft während der Laufzeit des Darlehens zurückgenommen werden?

Nein, dadurch würden die verbleibenden Bürgen proportional höher belastet. Es kann aber in einem solchen Fall versucht werden, einen neuen Bürgen oder eine neue Bürgin zu finden, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

Was passiert mit meiner Bürgschaft, wenn ich aus der Schule ausscheide (Wegzug, Schulende des Kindes, sonstige Gründe)?

Grundsätzlich bleibt die Bürgschaft bestehen, solange kein Nachfolger befunden wird, der die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

Was sind die möglichen persönlichen Risiken, die mit der Bürgschaft verbunden sind?

Das höchste persönliche Risiko wäre die Beendigung des Projekts Lebendige Schule Aschen. Finanziell betrachtet ist es das Risiko des Erbringens der Bürgschaftsleistung in Höhe von max. 3000€.

Werden mit sinkender Kreditsumme Bürgen bzw. Bürginnen aus der Haftung entlassen?

Nein, es ist beabsichtigter Wille der Bank, dass alle Bürgen solidarisch für das Vorhaben einstehen. Daher endet die Bürgschaft für alle Bürgen mit dem Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung des Kredits.

Wie wird der Kredit bedient und welche Laufzeit wurde vereinbart?

Es ist eine monatliche Bedienung des Kredits vereinbart. Die Tilgung beginnt aber erst mit dem Eintreten der staatlichen Bezuschussung nach 3 Jahren. Die Kreditlaufzeit beträgt insgesamt 10 Jahre.

In welcher Reihenfolge werden die Bürgen bzw. die Bürginnen im Falle eines Kredit Ausfalls in die Pflicht genommen?

Das bestimmt im Falle des Eintretens das Kreditinstitut. Bei der GLS Bank ist die Verwertung der Bürgschaft jedoch die letzte aller möglichen Optionen. Die Bank wird bei Zahlungsunfähigkeit die Bürgen bzw. die Bürginnen rechtzeitig informieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, den Kredit zurückzuzahlen, wird die Bank die Kleinbürgschaften einfordern.

Kann ich mehrere Kleinbürgschaften übernehmen oder mehr als 3.000€ bürgen?

Jede volljährige, natürliche Person kann eine Bürgschaft bis maximal 3.000€ übernehmen. Die Aufnahme mehrerer Kleinbürgschaften ist nicht möglich. Sollte eine Familie kleinere Bürgschaften übernehmen wollen, sollten statt 2 Kleinbürgschaften mit 500 € eine Bürgschaft mit 1.000€ übernommen werden. Damit hat die Familie in der Zukunft noch die Möglichkeit eine weitere Bürgschaft zu übernehmen, wenn sie sich dazu entscheiden sollte.

Warum suchen wir Kleinbürgen?

Als Schule in privater Trägerschaft muss sich die Lebendige Schule in den ersten drei Jahren nach Gründung eigenständig finanzieren. Erst ab dem 4. Jahr bekommt die Schule finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen.

Das bedeutet, dass der Trägerverein zur Finanzierung des Schulbetriebs in den ersten drei Jahren einen Kredit aufnehmen muss. Die Auszahlung des Kredites ist an die Bedingung geknüpft, dass der Betrag in Höhe des Kredites über Kleinbürgschaften abgesichert ist. Das Risiko kann so auf viele, dem Projekt nahestehende Personen verteilt werden, die in der Regel für 500 bis maximal 3.000 € bürgen (ohne Einkommensnachweis).

Der Bürge bzw. die Bürgin verspricht damit der Bank, im Falle des Scheiterns des Projektes einen für den Einzelnen überschaubaren Teil der Kosten zu tragen. Die Bürgschaft gilt solange, bis der Kredit zurückgezahlt ist (aktuell sind 10 Jahre als Zeitraum der Rückzahlung angedacht) oder eine andere Person die Bürgschaft übernimmt. Grundsätzlich kann jede Einzelperson ab 18 Jahre mit einem Maximalbetrag von jeweils 3.000 € bürgen.

Der Bürgschaftsbetrag muss nicht als Barvermögen vorhanden sein, es ist auch keine Zahlung oder eine andere Bereitstellung des Beitrags erforderlich.

Nur im Falle eines notleidenden Kredits würde das Kreditinstitut die Bürgschaften in Anspruch nehmen können. Das Kreditinstitut verzichtet bei diesen Kleinbürgschaften auf Selbstauskunft und Bonitätsnachweis; im Umkehrschluss ist diese Bürgschaft nicht bonitätsrelevant (z.B. kein Eintrag in Kreditdateien wie Schufa usw.)

Noch weitere Fragen?

Wenn noch Fragen dazu offen sind, schreibt uns gerne eine Mail.