Kleinbürgschaften

Als Schule in privater Trägerschaft muss sich die Lebendige Schule Aschen in den ersten drei Jahren nach Gründung eigenständig finanzieren. Erst ab dem 4. Jahr bekommt die Schule finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen.

Das bedeutet, dass der Trägerverein zur Finanzierung des Schulbetriebs in den ersten drei Jahren einen Kredit aufnehmen muss. Die GLS-Bank ist spezialisiert auf die Finanzierung sozialer Projekte – insbesondere auf die Gründung freier Schulen. Über 40 Schulgründungen wurden durch die GLS-Bank erfolgreich begleitet. Dafür bietet die GLS-Bank ein spezielles Kreditmodell an: ein Bürgschaftsdarlehen, das durch viele Kleinbürgschaften abgesichert wird. Der Gedanke dahinter ist, dass das Risiko des Kredits nicht auf den Schultern einzelner Personen lastet, sondern auf viele Schultern verteilt wird. Außerdem zeigt eine größere Anzahl an Kleinbürgschaften, dass eine große Gruppe an Menschen Interesse an diesem Projekt hat und bereit ist, es zu unterstützen – was wiederum für den zukünftigen Erfolg des Projektes spricht.

Die Gesamtkreditsumme für die ersten drei Jahre Schulbetrieb beträgt 440.000 €. Wir haben eine Auszahlung zum Start des Schulbetriebs im April 2022 erhalten, mit der wir unter anderem auch die Herrichtung des Gebäudes finanziert haben. Die 2. Auszahlung finanzierte zusammen mit dem erhobenen Schulgeld das Schuljahr 2022/2023. Wir planen zwei weitere Teilauszahlungen der Gesamtkreditsumme jeweils zum Schuljahresbeginn 2023/24 und 2024/25. Die Voraussetzung für jede Teilauszahlung ist die Absicherung mit Kleinbürgschaften in Höhe von 75% der auszuzahlenden Summe.

Jede volljährige, mündige Person kann eine Bürgschaft übernehmen. Die Höhe kann zwischen 500 € und 3.000 € gewählt werden.

Sollte der Trägerverein zu einem bestimmten Zeitpunkt langfristig nicht mehr in der Lage sein, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, würde die Bank auf die Bürgen zugehen. Je nach dem wie viel von der Kreditsumme schon abgerufen oder zurückgezahlt wurde, würde die Höhe der tatsächlich durch die Bürgen zu zahlende Summe variieren. Die Forderung der GLS-Bank ist limitiert auf den Betrag, den ihr in der Kleinbürgschaft angegeben habt. Die Bürgschaft endet, wenn der Kredit vollständig abgezahlt wurde. Das ist bei unserer Planung in 10 Jahren nach Gründung soweit.

Die GLS-Bank hat das Finanzkonzept der Schule geprüft und akzeptiert. Wir haben mehr Schüler*innen Anmeldungen als wir aufnehmen können. Es liegen auch bereits Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 vor. Ab 2025 bekommen wir finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen. Das Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, ist also gering.

Unterstütze uns mit einer Kleinbürgschaft in Höhe von 500 bis 3.000 €. Auch Beträge ab 500 € unterstützen die Absicherung des Kredits.

Aktueller Stand

Anteil der notwendigen Bürgschaften für das Schuljahr 2023/2024 (Stand: 29.04.2024):

Kleinbürgschaftvertrag

Der Vertrag zur Übernahme einer Kleinbürgschaft für die Lebendige Schule Aschen kann hier heruntergeladen werden:

FAQ

Noch weitere Fragen?

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